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Garantiebestimmungen


Die produzierende Firma Swiss E-Mobility Group (Schweiz) AG gewährt auf alle Zweiräder der VeloLoft die folgende Garantiedauer:

  • Garantie E-Bikes 24 Monate, ab Datum Kaufbeleg
  • Garantie Akku 24 Monate, ab Datum Kaufbeleg
  • Garantie Rahmen 10 Jahre, ab Datum Kaufbeleg

Ein Garantieanspruch kann nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Garantie- oder Kaufbeleg vorliegt. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufs.

  • Die Garantie ist gültig für die Funktion der E-Bikes und dessen Akkus der Produktlinie der SEMG.
  • Wartungs- und Pflegehinweise für den Akku müssen eingehalten werden.
  • Eine Garantieleistung kann nur mit dem Verkäufer abgewickelt werden.
  • Bei Nichtbeachtung der Bedingungen behält sich die SEMG eine Ablehnung oder Rückbelastung vor.

Die Garantie gilt nicht für:

  • Einen tiefentladenen Akku nach längerer Nichtbenutzung.
  • Einen Kapazitätsverlust von 20% in den ersten 12 Monaten nach Verkauf an den Endkunden oder 40% nach 12-24 Monaten nach Verkauf an den Endkunden.
  • Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfällen, nicht zweckbestimmter Behandlung, Nachlässigkeit oder erkennbaren äußeren Beschädigungen.
  • Unsachgemässer Lagerung.
  • Mangelfolgeschäden sowie mittel- und unmittelbare Kosten wie: Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Telekommunikations-, Bergungs-, Abschlepp- und Übernachtungskosten sowie alle sonstigen finanziellen Nachteile.
  • Normale Abnutzung und Verschleiß.
  • Einbau von Ersatzteilen oder Anbauteilen, die nicht ursprünglich für dieses Fahrrad vorgesehen oder nicht mit diesem kompatibel sind.
  • Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Unfällen, nicht zweckbestimmter Behandlung, Nachlässigkeit oder erkennbaren äußeren Beschädigungen.
  • Arbeitskosten für den Austausch von Teilen oder eine Umrüstung.

Gewährleistungsbedingungen

Die Firma SEMG erbringt im Rahmen ihrer gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen im Falle eines auftretenden Mangels folgende Leistungen über den autorisierten SEMG-Händler (Verkäufer) an den Käufer:

Die Firma SEMG beseitigt, über den autorisierten SEMG-Händler (Verkäufer), in einem Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe des Fahrzeuges an den Endkunden, die auftretenden Mängel, die auf Material - oder Herstellungsfehler beruhen, durch Reparatur oder Austausch des betroffenen Teiles. Sie kann die verlangte Reparatur bzw. den Austausch des mangelbehafteten Teiles verweigern, wenn dies nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall kann die Firma SEMG über den autorisierten SEMG-Händler (Verkäufer) den Mangel durch die jeweils andere Möglichkeit der Nacherfüllung beheben. Sind beide Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann die Firma SEMG über den autorisierten SEMG-Händler (Verkäufer) die Nacherfüllung insgesamt verweigern. Dem Kunden stehen dann die gesetzlichen Ansprüche zu. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma SEMG über.

Durch den Einbau von Ersatzteilen im Rahmen eines Gewährleistungsfalles wird die ab Ablieferung des Fahrzeuges an den Kunden laufende Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

Von der Gewährleistung unberührt bleiben Abnutzungserscheinungen in Folge des normalen Gebrauches sowie Abnutzungen durch unsachgemäße Handhabung und unsachgemäßen Gebrauch. Oxidation und Korrosion werden aufgrund von Umwelteinflüssen hervorgerufen und stellen ebenfalls keinen dem Gewährleistungsrecht unterfallenden Mangel dar.

Es liegt im Verantwortungsbereich des E-Bike-Besitzers, sein E-Bike bestimmungsgemäss zu gebrauchen sowie regelmässig zu warten und zu pflegen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln infolge Fehlgebrauchs bzw. übermässigen Gebrauchs, unzureichender Wartung, fehlerhafter Reparatur bzw. Modifikation sowie infolge Unfalls. Gewährleistungsansprüche sind ebenso ausgeschlossen bei Benutzung im Renn- und Wettkampfeinsatz, bei gewerblichem Gebrauch sowie bei üblicher Abnutzung von Verschleissteilen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften).

Einen Überblick über die durchschnittlichen Grenzen der jeweiligen Verschleißteile sind der Betriebsanleitung oder der Gewährleistung-Verschleißteileliste zu entnehmen.

 

Swiss E-Mobility Group (Schweiz) AG
Räffelstrasse 25
8045 Zürich

[email protected]

Tel. +41 43 255 77 40